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   VG Frankfurt/Main, 10.07.2003 - 3 E 31074/98.A   

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https://dejure.org/2003,15197
VG Frankfurt/Main, 10.07.2003 - 3 E 31074/98.A (https://dejure.org/2003,15197)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10.07.2003 - 3 E 31074/98.A (https://dejure.org/2003,15197)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10. Juli 2003 - 3 E 31074/98.A (https://dejure.org/2003,15197)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 51 AuslG, § 53 AuslG, Art 16a GG
    Einzelfall, bei dem Beschneidung und psychische Erkrankung kein Abschiebungshindernis in Bezug auf Sierra Leone begründen.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einzelfall, bei dem Beschneidung und psychische Erkrankung kein Abschiebungshindernis in Bezug auf Sierra Leone begründen.

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 51 Abs. 1; AuslG § 53
    Sierra Leone, Tamaboro, Verfolgung durch Dritte, Mittelbare Verfolgung, Kamajors, Politische Entwicklung, Friedensabkommen, Machtwechsel, Flüchtlingsfrauen, Geschlechtsspezifische Verfolgung, Genitalverstümmelung, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 10.07.2003 - 3 E 31074/98
    Die Verfolgungsmaßnahmen kann dem Einzelnen oder einer durch ein asylerhebliches Merkmal gekennzeichneten Gruppe - und dort allen Gruppenmitgliedern oder dem Einzelnen wegen seiner Gruppenzugehörigkeit - gelten (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 10.07.1989 - BVerfGE 80, 315 (333 ff), und vom 23.01.1991 - BVerfGE 83, 216).

    Andernfalls kann ein Asylantrag nur Erfolg haben, wenn dem Asylbewerber bei seiner Rückkehr politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 30.04.1996 - BVerwGE 101, 135 ff), Urteil vom 18.02.1997 - BVerwGE 104, 97; Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10.07.1989 - a. a. O. S. 344 f).

    44 Unabhängig davon fehlt es am Merkmal der "politischen" Verfolgung, da dies voraussetzt, dass dem Einzelnen in Anknüpfung an asylerhebliche Merkmale gezielte Rechtsverletzungen zugefügt werden, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10.07.1989 - a. a. O., S. 335).

  • BVerwG, 02.09.1997 - 9 C 40.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung nach Art. 3 EMRK;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 10.07.2003 - 3 E 31074/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 4 AuslG i. V. m. Art. 3 EMRK nur beanspruchen, wem im Zielland der Abschiebung landesweit die Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung durch den Staat oder eine staatsähnliche Organisation droht (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.10.1995 - BVerwGE 99, 331 (333 ff); Urteil vom 02.09.1997 - BVerwGE 105, 187 (188 ff)).

    Danach kann insbesondere die Gefahr, dass sich eine Krankheit des Ausländers - hier der Klägerin zu 2) - in dem Zielstaat der Abschiebung verschlimmert, weil die medizinischen Behandlungsmöglichkeiten dort unzureichend sind, ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG darstellen (vgl. etwa Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 02.09.1997 - NVwZ 1999, 311).

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 10.07.2003 - 3 E 31074/98
    Der Begriff der Gefahr ist - ebenso in § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG - im Ansatz kein anderer als der im asylrechtlichen Prognosemaßstab der "beachtlichen Wahrscheinlichkeit" angelegte (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.10.1995 - BVerwGE 99, 324 (330); Beschluss vom 18.07.2001 - Buchholz 402.240, § 53 AuslG Nr. 46).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 10.07.2003 - 3 E 31074/98
    Die Verfolgungsmaßnahmen kann dem Einzelnen oder einer durch ein asylerhebliches Merkmal gekennzeichneten Gruppe - und dort allen Gruppenmitgliedern oder dem Einzelnen wegen seiner Gruppenzugehörigkeit - gelten (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 10.07.1989 - BVerfGE 80, 315 (333 ff), und vom 23.01.1991 - BVerfGE 83, 216).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95

    Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 10.07.2003 - 3 E 31074/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 4 AuslG i. V. m. Art. 3 EMRK nur beanspruchen, wem im Zielland der Abschiebung landesweit die Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung durch den Staat oder eine staatsähnliche Organisation droht (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.10.1995 - BVerwGE 99, 331 (333 ff); Urteil vom 02.09.1997 - BVerwGE 105, 187 (188 ff)).
  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 10.07.2003 - 3 E 31074/98
    Wer nur von regionaler oder örtlich begrenzter politischer Verfolgung betroffen ist, ist erst dann politisch Verfolgter im Sinne des Art. 16 a Abs. 1 GG, wenn er auch in anderen Teilen seines Heimatlandes eine zumutbare Zuflucht nicht finden kann (sogenannte inländische Fluchtalternative) und dadurch landesweit in eine ausweglose Lage versetzt wird (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10.11.1989 - BVerfGE 81, 56; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15.05.1990 -BVerwGE 85, 139).
  • BVerwG, 18.02.1997 - 9 C 9.96

    Prognosemaßstab - Herabgestufter Maßstab - Änderung der politischen Verhältnisse

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 10.07.2003 - 3 E 31074/98
    Andernfalls kann ein Asylantrag nur Erfolg haben, wenn dem Asylbewerber bei seiner Rückkehr politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 30.04.1996 - BVerwGE 101, 135 ff), Urteil vom 18.02.1997 - BVerwGE 104, 97; Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10.07.1989 - a. a. O. S. 344 f).
  • BVerwG, 28.04.1998 - 9 C 1.97

    Verwaltungsprozessrecht - Rechtsschutzinteresse für Klage auf Verpflichtung zur

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 10.07.2003 - 3 E 31074/98
    Im Rahmen der Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG ist die Frage, wann Verfolgungsmaßnahmen den Charakter politischer Verfolgung aufweisen, in gleicher Weise zu beurteilen, wie bei Art. 16 a Abs. 1 GG (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.04.1998 - BVerwGE 106, 339 (342)).
  • VGH Hessen, 23.03.2005 - 3 UE 3457/04

    Abschiebungsverbot; Sierra Leone; Genitalverstümmelung; Verfolgung; soziale

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 10. Juli 2003 - 3 E 31074/98.A (1) - ist, soweit es nicht rechtskräftig geworden ist, bezogen auf den zurückgenommenen Teil der Klage wirkungslos.

    Auf die Berufung der Berufungsklägerinnen wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 10. Juli 2003 - 3 E 31074/98.A (1) - abgeändert und die Beklagte unter Aufhebung der Ziffern 2 und 3 ihres Bescheides vom 1. September 1998 verpflichtet festzustellen, dass die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG vorliegen.

    Mit Urteil vom 10. Juli 2003 - 3 E 31074/98.A(1) -hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main die Klage abgewiesen.

    Auf Antrag der Kläger hat der 3. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs mit Beschluss vom 18. November 2004, dem Bevollmächtigten der Kläger zugestellt am 25. November 2004, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 10. Juli 2003 - 3 E 31074/98.A (1) - hinsichtlich der Berufungsklägerinnen zugelassen und im Übrigen den Antrag abgelehnt.

  • VG Gelsenkirchen, 14.03.2006 - 9a K 4180/05

    Flüchtlingsanerkennung, Kamerun, Genitalverstümmelung, geschlechtsspezifische

    Dieser Qualifizierung der Zwangsverstümmelung als politische Verfolgung kann auch nicht entgegengehalten werden, sie diene nicht dazu, die Betroffenen aus der staatlichen Friedensordnung auszugrenzen, sondern habe als "Initiationsritual" gerade die Funktion, die Mädchen und Frauen in die Gemeinschaft der Verheiratungsfähigen aufzunehmen und die Betroffenen als vollwertiges Mitglied in die Gesellschaft zu integrieren (VG Gelsenkirchen, Urteile vom 21. Juli 2004 - 10a K 5337/01 A - und vom 20. Mai 2005 - 9a K 365/03.A - a.A. VG Frankfurt a.M., Urteil vom 29. März 1999 - 9 F 30919/97.A - NVwZ - Beilage 1999, 71, 72; VG Frankfurt a.M., Urteil vom 10 Juli 2003 - 3 E 31074/98.A (1) -, Asylmagazin 10/2003, 32; VG Osnabrück, Urteil vom 5. April 2004 - 5 A 69/04 -, Seite 4 des Urteilabdrucks).
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